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§ 1
Allgemeines - Geltungsbereich |
- Diese Geschäftsbedingungen sind
Bestandteil aller Vereinbarungen und
Angebote. Sie gelten spätestens durch
Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung
als anerkannt.
- Verbraucher im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, ohne dass eine gewerbliche
oder selbständige berufliche Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind natürliche oder
juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in
Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in
Ausübung einer gewerblichen oder
selbstständigen Tätigkeit handeln. Kunden im
Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind
sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Ausdrücklich widersprechen wir Einkaufs-
oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von
unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen
abweichen, diesen entgegenstehen oder diese
ergänzen; selbst bei Kenntnisnahme dieser
anderweitigen Bedingungen werden diese nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer
Geltung wird ausdrücklich durch uns
schriftlich zugestimmt.
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§ 2
Vertragsabschluss |
- Unsere Angebote sind freibleibend.
- Mit der Bestellung einer
Ware erklärt der Kunde verbindlich, die
bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind
berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme
kann entweder schriftlich oder durch
Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt
werden.
- Der Vertragsabschluss
erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den
Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns
zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss
eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit
unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert, die Gegenleistung wird, soweit
bereits geleistet, unverzüglich
zurückerstattet.
- Sofern der Verbraucher
die Ware auf elektronischem Wege bestellt,
wird der Vertragstext von uns gespeichert
und dem Kunden auf Verlangen nebst den
vorliegenden AGB per e-mail zugesandt.
- Verweigert der Käufer
die Erfüllung des Vertrages, so kann der
Verkäufer statt Erfüllung einen pauschalen
Schadensersatz in Höhe von 30% ohne Nachweis
geltend machen. Größerer Schaden kann bei
Nachweis geltend gemacht werden.
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§ 3
Preise und Zahlungsbedingungen |
- Alle Preise gelten ab Verkaufsstelle
ohne Verpackung und Transport in Euro
zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung
gültigen Umsatzsteuer. Bei Neuerscheinen des
Kataloges/der Preisliste verlieren die alten
Preise ihre Gültigkeit.
- Ausländische
Zahlungsmittel werden, soweit nicht die
Rechnung in dieser Währung ausgestellt ist,
nach dem bei der Deutschen Bundesbank am
Tage der Rechnungsstellung notierten
amtlichen Briefkurs der jeweiligen Währung
in Euro umgerechnet.
- Bei persönlichem
Aussuchen der Pflanzen in unserem Betrieb
haben Listenpreise keine Gültigkeit.
- Wir behalten uns vor,
Aufträge gegen Vorkasse auszuführen,
alternativ nach Absprache, Zahlung bei
Abholung.
- Der Kunde verpflichtet
sich, nach Erhalt der Ware binnen einer
Frist von 10 Tage unter Abzug von 2% Skonto
oder netto 30 Tage ab Rechnungsdatum den
Kaufpreis spätestens zu zahlen. Nach Ablauf
dieser Frist kommt der Kunde in
Zahlungsverzug.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die
Geldschuld in Höhe von 5% über den Basissatz
zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die
Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basissatz
zu verzinsen. gegenüber dem Unternehmer
behalten wir uns vor, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu
machen.
- Abweichende
Zahlungsbedingungen auf unseren Angeboten,
Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und
Rechnungen haben Vorrang vor dem Punkt 5 der
AGB verfassten Zahlungsbedingungen.
- Der Verbraucher hat ein
Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder durch uns anerkannt wurden. Die
Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechts
ist nur zulässig aus Umständen, die aus
derselben Lieferung herrühren.
Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist die
Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts
oder eines Zurückbehaltungsrechts seitens
unserer Unternehmen-Kunden ausgeschlossen.
- Schecks und Wechsel
werden nur erfüllungshalber unter dem
Vorbehalt der Einlösung angenommen. Hieraus
entstandene Spesen und Kosten gehen zu
Lasten des Käufers.
- Tritt in den
Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine
wesentliche Verschlechterung ein, so sind
wir berechtigt, die Erbringung unserer
vertragsmäßigen Leistung von der
Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung
oder einer entsprechenden Sicherheitsleitung
abhängig zu machen. Nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist bei Untätig bleiben
unserer Kunden sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu
verlangen.
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§ 4 Gefahrübertragung, Versand und Verpackung |
-
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Übergabe,
beim Versendungskauf mit der Auslieferung
der Ware an den Spediteur, den Frachtführer
oder sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt auf den
Käufer über.
-
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs oder der
zufälligen Verschlechterung der verkauften
Ware auch beim Versendungskauf erst mit der
Übergabe der Ware auf den Käufer über.
-
Der Übergabe steht es gleich, wenn der
Käufer im Verzug der Annahme ist.
-
Wir behalten uns vor, Einwegverpackungen zum
Selbstkostenpreis zu berechnen. Die
Entsorgung der Einwegverpackung obliegt in
jedem Fall dem Kunden. Mehrwegverpackungen
(z.B. Gitterboxen, Baumschulpaletten)
bleiben unser Eigentum und müssen auf Kosten
unserer Kunden zurückgeführt werden.
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Die direkten Verpackungen wie z.B. Töpfe,
Container, Folien, Erdsäcke, Bänder,
Ballentücher etc. sind durch den Kunden zu
entsorgen und werden nicht zurückgenommen.
Sollten dennoch im an uns gelieferten
Mehrweg-Leergut sich diese direkten
Verpackungen oder Pflanzenreste etc.
befinden, so sind wir berechtigt, eine
Aufwandspauschale in Höhe von 50€ zuzüglich
der anteilig uns entstehenden
Entsorgungskosten dem Kunden zu berechnen.
-
Verpackungs- und Transportkosten sowie
Rollgelder können nachberechnet werden.
-
Eine Transportversicherung wird nur auf
ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten unserer
Kunden abgeschlossen.
-
Eine vereinbarte Anlieferung erfolgt
grundsätzlich unabgeladen auf befahrbarer
Strasse. Hierbei definiert sich befahrbar
auf das von uns eingesetzte Fahrzeug
einschließlich Ladung in Höhe, Breite,
Gewicht etc.
-
Standzeiten des Lieferfahrzeuges vor Ort von
mehr als 30 Minuten bei Teilpartien (1
Stunde bei kompletten LKW) werden mit
zusätzlich Euro 25 zzgl. MwSt. pro
angefangener 30 Minuten berechnet.
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§ 5 Lieferpflichten
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- Im Falle von
Wetterkatastrophen, wie z.B. Dürre, Frost
oder Hagel oder anderen unvorhergesehenen
und unverschuldeten Umständen wie z.B.
Seuchen, Streik, Aussperrung,
Betriebsstörungen jeglicher Art, Krieg,
kriegsähnliche Ereignisse,
Währungsveränderungen oder behördliche
Eingriffe, verlängert sich die Lieferfrist
für die Dauer der Behinderung. Wird durch
die genannten Umstände die Lieferung
unmöglich, so werden wir von der
Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann
der Kunde Schadensersatz nicht geltend
machen.
- Feste Liefertermine sind
für uns lediglich bei ausdrücklicher und
schriftlicher Bestätigung bindend. Im
Übrigen sind Liefertermine, ohne den Zusatz
„fix“, unverbindlich.
- Teillieferungen werden
ausdrücklich vorbehalten.
- Teilabrufe durch den
Kunden bedürfen der ausdrücklichen
Vereinbarung.
- Nichteinhaltung unserer
Zahlungsbedingungen aus anderen Lieferungen
gibt uns ein Zurückbehaltungsrecht.
- wurzelnackte Pflanzen
sind nur zu bestimmten Jahreszeiten
lieferbar, die Lieferpflicht wird
gegebenenfalls ausgesetzt, bis zur nächsten
Pflanzsaison.
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§ 6 Maße und Muster
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- Sämtliche Maße sind
Cirka-Maße. Abweichungen in einer
Größenordnung von 10% nach oben oder unten
sind zulässig.
- Muster zeigen lediglich
die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es
müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das
Muster ausfallen.
- Es ist dem Verkäufer
überlassen, je nach Lieferfähigkeit
(Bestand, saisonale Beschränkungen etc.)
entweder Ballen- oder Containerpflanzen zu
liefern.
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§ 7 Eigentumsvorbehalt
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-
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir
uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir
uns das Eigentum an der Ware bis zur
vollständigen Begleichung aller Forderungen
aus einer laufenden Geschäftsbeziehung
einschließlich Nebenforderungen vor. Der
Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen,
wenn einzelne unserer Forderungen in eine
laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo
gezogen und anerkannt wurde.
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Unser Eigentum an der
Vorbehaltsware geht nicht dadurch verloren,
dass der
Unternehmer als
Käufer die gelieferten Pflanzen bis zur
Weiterveräußerung auf
seinem oder
fremden Grundstück einschlägt oder
einpflanzt. Die Vorbehaltsware ist von
übrigen Pflanzen getrennt zu lagern,
einzuschlagen oder einzupflanzen und dabei
so zu kenn-zeichnen, dass sie als von uns
kommend erkennbar sind. Der Kunde ist
verpflichtet, die Vorbehaltsware
unentgeltlich pfleglich zu behandeln. Hierzu
gehören insbesondere richtige Lagerung,
Pflanzung, Düngung und Bewässerung.
- Der Kunde ist
verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf
die Ware, etwa im Falle einer
Pfändung, sowie etwaige
Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
unverzüglich mitzuteilen unter Angabe von
Namen und Anschrift des 3
Pfändungsgläubigers. Einen Besitzwechsel der
Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat
uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
-
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigen
Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern 2 und
3 dieser
Bestimmungen vom vertrag zurückzutreten und
die Ware herauszuverlangen.-
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im
ordentlichen Geschäftsgang
weiter zuveräußern. Die
dem Käufer aus der Weiterveräußerung
zustehenden
Forderungen
einschließlich aller Nebenrechte und
einschließlich etwaiger Saldoforderungen
tritt der Unternehmer hiermit an uns ab. Wir
nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung
ist der Unternehmer zur Einziehung der
Forderung ermächtigt. Wir behalten
uns vor, die Forderung selbst einzuziehen,
sobald der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
-
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den
Unternehmer erfolgt stets im Namen
und im Auftrag für uns.
Erfolgt eine Vermischung mit uns nicht
gehörender Ware, so erwerben wir an der
vermischten Ware das Miteigentum im
Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware
zu der sonstigen Ware.
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§ 8 Garantie und Gewährleistung
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- Eine Garantie für das
Anwachsen der Pflanzen wird nicht
übernommen. Verlangt der Kunde ausdrücklich
eine Anwachsgarantie, so kann hierfür ein
gesonderter Betrag in Rechnung gestellt
werden. Eine gewährte Anwachsgarantie
erstreckt sich auf die Dauer von einem Jahr
ab Auslieferung und setzt voraus, dass der
Kunde den Pflanzen die für diese Pflanzenart
richtige Behandlung hat zuteil werden
lassen. Hierzu gehören insbesondere die
richtige Pflanztiefe, Düngung und
Bewässerung. Fälle höherer Gewalt,
insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall
etc. sind von der Garantie nicht umfasst.
Bei der Anwachsgarantie handelt es sich
nicht um eine Garantie im Rechtssinne.
- Eine Gewähr für
Sortenechtheit wird nur auf ausdrückliches
Verlangen übernommen.
Bei Obstgehölzen wird
die Gewähr für Echtheit der Sorten und der
geforderten Unterlage bis zum Ablauf des
fünften Jahres vom Tage der Auslieferung an
übernommen. Die Gewähr für Beerenobst, Rosen
und andere Gehölze läuft nur bis zum Ablauf
des zweiten Jahres vom Tage der Auslieferung
an. Für Sortenechtheit der Nachzucht wird
keine Garantie übernommen. Bei
Veredlungsunterlagen und Jungpflanzen
übernehmen wir
Gewähr für die Echtheit der
gelieferten Sorten nur bis zum Ablauf eines
Jahres ab dem Tage der Lieferung.
- Ist der Käufer
Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware
zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- Ist der Käufer
Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob
die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind
jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung
zu verweigern, wenn sie nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und
die andere Art der Nacherfüllung ohne
erhebliche Nachteile für den Verbraucher
bleibt.
- Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Kunde
grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt)
verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit steht dem Kunden jedoch
kein Rücktrittsrecht zu.
- Unternehmer müssen uns offensichtliche
Mängel innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab
Empfang der Ware anzeigen, anderenfalls ist
die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer
trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für
den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und
für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von
zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem der
vertragswidrige Zustand der Ware
festgestellt wurde, über offensichtliche
Mängel schriftlich unterrichten, Maßgeblich
für die Wahrung der Frist ist der Zugang der
Unterrichtung bei uns. Unterlässt der
Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen
Gewährleistungsrechte zwei Wochen nach
Feststellung des Mangels. Die Beweislast für
den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
trifft den Verbraucher. Wurde der
Verbraucher durch unzutreffende
Prospektaussagen zum Kauf der Sache bewogen,
trifft ihn insoweit die Beweislast. Ist eine
lebende Pflanze Kaufsache, hat der
Verbraucher im Falle des Absterbens, des
Befalls mit Schädlingen oder einer
anderweitigen Erkrankung der Pflanze die
Beweislast dafür, dass diese Tatbestände
nicht auf unsachgemäße Behandlung der
Pflanze nach deren Übergabe zurückzuführen
ist.
- Wählt der Kunde wegen
eines Rechts- oder Sachmangels nach
gescheiteter Nacherfüllung den Rücktritt vom
vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt
der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die
Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der
mangelhaften Sache, Dies gilt nicht, wenn
wir die Vertragsverletzung arglistig
verursacht haben.
- Für Unternehmer
beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab
Ablieferung der Ware. Für Verbraucher
beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn
der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig
angezeigt hat. (Ziffer 6 dieser Bestimmung)
- Der Kauf von
patentrechtlich und sortenschutzrechtlich
geschützten Pflanzensorten (z.B.
Rosensorten) sowie solcher, deren Namen
warenzeichenrechtlich geschützt sind,
verpflichtet den Unternehmer als Käufer
dazu, die Sorten ausschließlich mit dem
Originaletiketten weiterzuverkaufen die mit
den Pflanzen mitgeliefert wurden, sowie
erworbenen z.B. Rosenpflanzen oder Teile
hiervon nicht zur Vermehrung zu benutzen und
jeden Verkauf solcher Rosenpflanzen im
Ausland zu unterlassen. Der Unternehmer als
Käufer verpflichtet sich, in den Fällen der
Weiterveräußerung diese Maßnahme auch seinen
Käufern gegenüber aufzuerlegen.
- Äußert der Lieferant
gegenüber dem Kunden Bedenken in Bezug auf
den Pflanzzeitpunkt, so trägt alleine der
Kunde die Gewährleistung vor Lieferung, wenn
er über die Gefahr und den
Gewährleistungsausschluss durch uns
informiert wurde.
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§ 9 Haftungsbeschränkungen
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- Bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere
Haftung auf den nach der Art der Ware
vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies
geilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber
Unternehmern haften wir bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
- Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprühe des Kunden aus Produkthaftung.
Weiterhin gelten die Haftungsbeschränkungen
nicht bei uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens
des Kunden.
- Schadensersatzansprüche
des Kunden wegen eines Mangels verjähren
nach einem Jahr ab Lieferung der Ware. Dies
geilt nicht, wenn uns grobes Verschulden
vorwerfbar ist sowie im Falle von uns
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
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§ 10 Schlussbestimmungen
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- Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlichrechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlich Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde
keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne
Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame
Regelung soll durch eine Regelung ersetzt
werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem
der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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Diese
Preise dieser Preisliste und der Hauptkataloge
sind Nettopreise. Die gültige Mehrwertsteuer
wird jeweils hinzugerechnet.
Mit
Erscheinen dieses Preisverzeichnisses und dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle
bisherigen Ihre Gültigkeit.
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Bietigheim-Bissingen, August 2010
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Allgemeine AGB |
AGB
Dienstleistungsvertäge |
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